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I. Rahmenbedingungen




Die Einrichtung

Das „Ambulant Betreute Wohnen (ABW)“ der Arche ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe im Sinne des § 53 SGB XII. Wir begleiten derzeit 25 psychisch erkrankte Menschen in ihrem Alltag – teils in ihren eigenen Wohnungen, teils in eigens von uns angemietetem Wohnraum.
Die Einrichtung ist Teil des Gemeindepsychiatrischen Verbundes Kirchheim (GPV) im Landkreis Esslingen. Die Einrichtung bildet gemeinsam mit dem Arche-Wohnheim den „ARCHE-Wohnverbund“.


Der Träger

Träger der Einrichtung ist der Verein „DIE ARCHE – Verein für therapeutische Wohngemeinschaften e.V.“ mit Sitz in Notzingen im Landkreis Esslingen. Der Verein wird von 3 Vorstandsmitgliedern vertreten. Die laufenden Geschäfte werden durch einen organisatorischen und einen therapeutischen Geschäftsführer wahrgenommen. Ein Beirat unterstützt und berät Vorstand und Geschäftsführung.
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und ist korporatives Mitglied der AWO (Bezirksverband Württemberg e.V.). Der Träger bietet ebenso stationäres Wohnen der Eingliederungshilfe in einem Wohnheim an. Beide Angebote kooperieren im Sinne eines Wohnverbundes untereinander.


Personenkreis

Das ABW der Arche übernimmt Versorgungsverpflichtung für psychisch erkrankte Menschen im Landkreis Esslingen. Der Großteil der Erkrankungen sind Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis, affektive und schizoaffektive Störungen, selten auch Persönlichkeitsstörungen.
Das Angebot richtet sich im Sinne der Richtlinien des Landkreises Esslingen als hauptsächlicher Kostenträger an volljährige Personen, die in der Lage sind, bei regelmäßiger Betreuung und Beratung ihren Lebensbereich weitgehend selbstständig zu gestalten. Die Betreuung ist im Verhältnis 1:10 (1 professionelle Vollkraft betreut 10 Klienten) ausgelegt.


Zielsetzung

Ziel der Maßnahme ist es, psychisch erkrankte Menschen in ihrem Alltag so zu unterstützen und zu begleiten, dass sie in ihrem selbstgewählten Wohn- und Lebensumfeld leben können. Im Sinne der Maßgabe „ambulant vor stationär“ dient das ABW der Verhinderung einer ansonsten eventuell notwendigen stationären Maßnahme der Eingliederungshilfe oder erfolgt im Anschluß an eine solche zum Zwecke der Konsolidierung.
ABW soll zur möglichst selbstständigen Lebensführung mit möglichst geringer Fremdhilfe in den Bereichen
- Psychische Stabilität
- Individuelle Basisversorgung (Ernährung, Körperpflege)
- Alltägliche Lebensführung (Einkauf, Wohnungspflege, Geld verwalten, Behörden)
- Soziale Beziehungen & Freizeit
begleitend und unterstützend befähigen.


Kosten der Maßnahme

Die Einrichtung hat mit dem zuständigen Sozialhilfeträger im Landkreis einen Rahmenvertrag nach § 79 SGB XII über Erbringung und Vergütung der Leistungen abgeschlossen.
Der Kostenträger kommt für die Kosten der Maßnahme in Form einer Leistungspauschale für den einzelnen Betreuten (Klienten) an die Einrichtung auf.
Andere denkbare Kostenträger für die Maßnahme können im Einzelfall auch der örtliche Träger der Jugendhilfe und der örtliche Träger der Altenhilfe sein.
Der Klient kann bei entsprechendem Einkommen oder Vermögen auch ganz, in Teilen oder für eine bestimmte Zeit Selbstzahler sein.


Leistungen

Die Einrichtung gewährleistet eine Betreuung im Verhältnis 1:10. Eine hauptamtliche Vollzeitkraft betreut also 10 Klienten. Bei einer aktuellen Wochenarbeitszeit von 39 Stunden bedeutet das pro Klient wöchentlich eine durchschnittliche Kontaktzeit von 3,9 Stunden, von der jedoch noch anteilig Zeit für Teamsitzungen, Gremienarbeit, Büroarbeit, eventuelle Fahrtzeiten und weiteres abgerechnet werden müssen.
Die Leistungen bestehen aus den in der Zielsetzung bereits beschriebenen Begleitung und Befähigung zur stelbstständigen Übernahme von Verantwortung durch den Klienten vorrangig in den Bereichen Psychische Stabilität, alltägliche Lebensführung, soziale Beziehungen. Die Leistungen werden in Form von:
- Ambulant Betreutem Wohnen in Wohngemeinschaften der Einrichtung und
- Betreutem Einzel- und Paarwohnen im eigenen Wohn- und Lebensbereich
angeboten.
Die notwendigen Hilfen werden gemeinsam mit dem Klienten individuell und personenzentriert mit Hilfe des Arbeitsmittels IBRP (Integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan) der „Aktion Psychisch Kranke/ Bonn“ geplant und durchgeführt. Die Dauer der Leistung ist durch den individuellen persönlichen Bedarf des Klienten bestimmt.
Eine zusätzliche Leistung der Einrichtung stellt aktuell das Freizeitprogramm an ca. jedem 3. Wochenende dar. Das Programm wird durch ein externes Dienstleistung geplant und durchgeführt.


Aufnahmeverfahren

Aufgenommen werden vorrangig Personen aus dem Landkreis Esslingen nach Kontaktgesprächen im Rahmen des Hilfeplanverfahrens.
Als erster Schritt erfolgt ein Informationsgespräch mit dem Ziel der Abklärung, ob der Bedarf des Interessenten und das Angebot der Einrichtung übereinstimmen. Ist dies der Fall, erhält der Interessent einen Platz auf der Warteliste der Einrichtung, über deren Stand man sich gegenseitig regelmäßig informieren kann.
Vor einer Aufnahme kommt es nochmals zu einem Aufnahmegespräch mit Klärung der wichtigsten Aufträge für den Beginn, falls möglich bereits mit einer Hilfeplanung nach IBRP.


Betreuungsteam und Arbeitsorganisation

Das Betreuungsteam ist derzeit multiprofessionell mit Sozialarbeitern (FH) und einer Erzieherin besetzt. Die Gesamtleitung des Teams obliegt dem Therapeutischen Leiter des Arche – Wohnverbundes.
Alle Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung in der Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen, die durch regelmäßige interne- und externe Fortbildungsveranstaltungen und unterschiedliche Weiterbildungen und Zusatzausbildungen in Gestalttherapie, Tanz- und Sozialtherapie, sozialpsychiatrische Zusatzausbildung im Theoretischen ergänzt werden konnten.
Regelmäßige Supervision bei einem systemisch ausgerichteten Supervisor ist selbstverständlicher Teil der Arbeit. Es stehen jährlich 2 Klausurtage für besondere Themen zur Verfügung.
Der Schwerpunkt der Zusammenarbeit des Teams basiert auf der wöchentlichen Teamsitzung, an der auch der Therapeutische Leiter teilnimmt.
Die Teamsitzungen beinhalten genügend Raum und Möglichkeiten zur gegenseitigen Information, Beratung und Reflektion. Hier finden schwerpunktmäßig sowohl Abstimmungen und Absprachen über organisatorische Abläufe wie auch über die Entwicklung neuer Projekte statt. Mitteilungen und Austausch über den Stand der Individuellen IBRP-Hilfeplanung sind wichtiger Bestandteil der Teamsitzung. Jedes Teammitglied kann im Vertretungsfall anhand der Hilfeplanungsdokumentation die wichtigsten Aufgaben und Betreuungsinhalte ersehen. In Abwesenheitszeiten vertreten sich die Mitglieder des Teams gegenseitig in der Betreuungsarbeit mit den Klienten. Hilfeplanungsgespräche nach IBRP werden mit zwei Mitarbeitern des Teams durchgeführt (hauptbetreuender Mitarbeiter und Vertreter).
Der Gesamt-Dienstumfang des Betreuungsteams beträgt aktuell 230 %. Die Verwaltungsfachkraft des Arche-Wohnverbunds steht dem Betreuungsteam für einen fest bestimmten Aufgabenbereich zur Verfügung.
Leitungsaufgaben werden durch die Geschäftsführung des Arche – Wohnverbundes wahrgenommen.


Kooperation im Gemeindepsychiatrischen Verbund


Auf Landkreisebene kooperiert die Arche als Wohnverbund in sämtlichen Gremien.
Innerhalb des Gemeindepsychiatrischen Verbundes Kirchheim kooperiert die ARCHE auf Trägerebene im Gremium „Kooperationsrat für den Verbund Kirchheim“.
Das Gremium auf Mitarbeiterebene ist die „Kirchheimer Interessengemeinschaft Sozialpsychiatrischer Einrichtungen (KIS)“. An KIS angegliedert finden momentan erste Erfahrungen mit Fallkonferenzen statt. Die ambulant-tätigen Dienste der Region treffen sich darüber hinaus regelmäßig im Gremium „KBW-Team“.

Gremienarbeit ist nicht nur die Vertretung unserer Einrichtung nach außen, sondern bedeutet auch aktives Mitgestalten der psychiatrischen Landschaft in der Region und im Landkreis. Das Betreuungsteam ist deshalb in den unten aufgeführten Arbeitsgruppen durch mindestens einen Mitarbeiter vertreten.

KIS (Kirchheimer Interessengemeinschaft Sozialpsychiatrischer Einrichtungen)
AG Wohnen des Landkreises
AG Wohnen überregional
KBW Team

Im Sinne eines Gemeindepsychiatrischen Zusammenwirkens finden Institutionsübergreifende Angebote wie die Frauengruppe für Frauen mit Psychiatrieerfahrung statt.
Um die Zusammenarbeit der drei Anbieter für Ambulant Betreutes Wohnen in der Region Kirchheim
Reha-Verein
Diakonie
Die ARCHE e.V.
zu regeln, haben die Träger eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.



II. Konzeptionelle Grundgedanken und Grundhaltungen




Erklärungsmodell Psychosen

Aus den vielen verschiedenen Erklärungsmodellen zur Entstehung von Psychosen – je nach wissen-schaftlichem Fachgebiet biologische, medizinische oder (psycho-) soziale Erklärungsmodelle in den Vordergrund stellend – scheint uns das u. a. von Luc Ciompi vertretene Vulnerabilitäts-Stress-Modell mit dem Versuch, verschiedene Ansätze und Modelle zu vereinen, als das für uns Praktikabelste.
(L. Ciompi: „Affektlogik“, 1982 / „Die emotionalen Grundlagen des Denkens“)
Vereinfacht dargestellt gehen wir heute davon aus, dass sowohl genetische wie auch später aufgrund psychosozialer Einflüsse erworbene, besondere „Dünnhäutigkeit“ und „Verletzbarkeit“ (sog. Vulnerabilität) den Menschen mit Disposition zur psychotischen Dekompensation kennzeichnen.
Beim Auftreten äußerer Stressoren und Reize (die für jeden Menschen andere sein können), kann es in Folge zur jeweiligen Symptomatik kommen: der Mensch wird psychotisch. Dauer und Intensität der Dekompensationsphasen unterliegen auch wieder psychosozialen Einflüssen.
Weitere Annahmen:
- Jeder Mensch kann unter bestimmten Voraussetzungen psychotisch dekompensieren, ausschlag-
gebend sind hier Art und Intensität des Stresses, dem der Mensch ausgesetzt ist.
- Niemandes Lebensgeschichte ist nur auf die „Erkrankung“ und deren „Chronifizierung“ festzuschrei-
ben, da nicht zuletzt die Erfahrung zeigt, dass Veränderung und Entwicklung in unterschiedlichster
Qualität und Quantität stets möglich ist.


Die Grundhaltungen

Von den Annahmen der Systhemtheorie ausgehend sehen wir Menschen als sich selbst organisierende Einheiten (Systeme), die wiederum in weiteren (Beziehungs-) Systemen interagieren und deren Dynamik zu verstehen und im geeigneten Sinne man zu nutzen versuchen kann. Ein Mensch handelt im Sinne eines Versuches, sein System aufrecht zu erhalten, für sich selbst stimmig und sinnvoll.
Systeme sind jedoch nicht festgelegt und befinden sich in ständigem Wandel.
Für unsere Handlungen und dem Umgang miteinander bedeutet das vor allem Respekt vor der Persön-lichkeit des Anderen und Akzeptanz seiner „Symptome“ als Lösungsversuche, um mit einem emotionalen Spannungszustand umzugehen.
Die Atmosphäre im Umgang miteinander soll in hohem Maße vertrauenschaffend und –erhaltend für Mitarbeiter, Klienten und Angehörige sein. Die Beziehungen werden möglichst tragfähig durch ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Klarheit.
Der Klient ist als Auftraggeber zu verstehen, unsere Arbeit als Dienstleistung. Die Aufträge werden gemeinsam verhandelt (im Sinne eines „verhandeln statt behandeln“) und verbindlich verfolgt.

Hilfen für psychisch erkrankte Menschen werden nicht ausschließlich von einer Einrichtung alleine erbracht, sondern zumeist innerhalb des Netzwerkes von Einrichtungen, die sich im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) summieren. „Nicht-psychiatrischen“ Hilfen sollte jedoch nach Möglichkeit der Vorrang eingeräumt werden.
Die Zusammenarbeit und der fachliche Austausch innerhalb des GPV ist für die Arbeit der Arche wichtig und wird in unterschiedlichen Gremien des GPV (Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft, AG Wohnen, Kirchheimer Interessengemeinschaft Sozialpsychiatrischer Einrichtungen) wahrgenommen.


Weitere wichtige Aspekte für unsere Grundhaltung:

Individualität: Jeder Klient hat einen anderen Bedarf an Hilfen, hat eigene Lebenspläne und eigene Möglichkeiten. Deshalb werden die Hilfen personenzentriert und individuell geplant und ausgeführt. Für die Hilfeerbringung gilt für uns:
Die verschiedenen, am Hilfeprozess Beteiligten (Klienten, Mitarbeiter der Einrichtung, Angehörige, Arzt, Mitarbeiter komplementärer Dienste, etc. …) haben akzeptierterweise durchaus unterschiedliche Interessen und Sichtweisen. Sie sitzen durchaus nicht zwangsläufig „in einem Boot“ mit nur einer Fahrtrichtung, einem Ziel oder gar einem gemeinsamen Kapitän (vgl. N. Greve, Bonn 1996). Jeder ist natürlicherweise ein eigener Kapitän in seinem eigenen Boot.
Ziel kann nur sein, eine gute Kooperation unter ausreichender Berücksichtigung der wesentlichen Standpunkte und Anliegen aller am Hilfeprozess Beteiligten zu bewerkstelligen.

Eigenkompetenz: Ziel ist ein Leben mit hoher Eigenständigkeit, möglichst ohne Hilfen der Einrichtung. Sämtliche Entwicklungen hinsichtlich dieses Ziels sind zu unterstützen. Vermittlung, Erhalt und Wiedererlangen von Fähigkeiten, die für ein Höchstmaß an Eigenständigkeit notwendig sind, haben Vorrang vor Übernahme der Tätigkeiten durch Mitarbeiter der Einrichtung.

Normalität: Unsere Orientierung richtet sich an einer möglichst normalen, nicht einrichtungsunterstützten Lebensform aus. Dies bezieht sich prinzipiell auf alle Lebensbereiche, stellvertretend sind hier genannt:
Beziehungen
Familie
Arbeit
Freizeit
Liebe/Partnerschaft/Sexualität


Medizinische Versorgung

Medizinische Versorgung betrachten wir als Bestandteil eines angemessenen Umgangs mit psychischer Erkrankung. Die Bereitschaft zu einer regelmäßigen ambulanten Behandlung bei einem niedergelassenen psychiatrischen Facharzt setzen wir deshalb auch und gerade in Zeiten psychischer Krisen voraus. Selbstverständlich gilt hierbei das Recht auf eine freie Arztwahl. Der niedergelassene Facharzt verordnet die Medikation; die Einnahme wird durch den Klienten selbst organisiert.
Für die Einnahme insbesondere von Psychopharmaka gilt der Grundsatz: Soviel wie nötig, so wenig wie möglich.




III. Die Angebote




Das Ambulant Betreute Wohnen (ABW) der Arche bietet momentan zwei unterschiedliche Formen der Betreuung an:

Das Ambulant Betreute Wohnen innerhalb einer Wohngruppe
Das Ambulant Betreute Einzel- und Paarwohnen

Beide Betreuungsformen werden mit dem Betreuungsschlüssel 1:10 angeboten, d.h. die wöchentliche Arbeitszeit einer Vollzeitfachkraft von 39 Stunden verteilt sich anteilig auf 10 Klienten.

Als zusätzliche Leistung bietet die Einrichtung eine Freizeitgruppe an. Dieses Angebot ist eine eingekaufte Leistung, der Veranstalter legt jedes Quartal ein wechselndes Freizeitprogramm mit Terminen, hauptsächlich in betreuungsarmen Zeiten am Wochenende, vor.
Das Angebot ist offen und weitgehend kostenlos (bis auf eventuelle nicht-bezuschusste Eintrittsgelder) und richtet sich als innerhalb des Wohnverbundes stationär-ambulant übergreifendes Angebot an Klienten des ABW gemeinsam mit Bewohnern des stationären Wohnheims der Arche.



Im Ambulant Betreuten Wohnen innerhalb der Wohngruppen Kirchheim Wellingstrasse und Wendlingen Pfarrgartenstraße findet der hauptsächliche Betreuungskontakt mit den Mitarbeitern der Einrichtung montags und donnerstags statt. Darüber hinaus sind Einzelkontakte zu den in der Individuellen Hilfeplanung nach IBRP gemeinsam formulierten Aufträge und Ziele vorgesehen.
Um in einer Wohngemeinschaft zu leben, sollte ein Interesse an den Mitbewohnern und am gemeinschaftlichen Leben vorausgesetzt werden können. Zum gemeinschaftlichen Leben gehören die aktive und verbindliche Teilnahme an den wöchentlich stattfindenden Hausversammlungen und an Freizeitangeboten in der Wohngruppe.
Die von der Wohngruppenmehrheit verteilten Aufgaben bzw. die abgesprochenen Vereinbarungen stellen eine Verbindlichkeit dar. Auch Termine, die zwischen den Wohngruppenleitern und den Bewohnern abgesprochen wurden, müssen eingehalten werden.
Unter der Woche muss einer geregelten Beschäftigung nachgegangen werden. Eine weitere Erwartung des Betreuten Wohnens an seine Klienten sieht den regelmäßigen Kontakt zu einem psychiatrischen Facharzt vor sowie die zuverlässige, regelmäßige und selbstständige Einnahme der Medikamente. Veränderungen der Medikation dürfen nur in Abstimmung mit dem zuständigen Facharzt durchgeführt werden. Der Konsum von Alkohol und Drogen ist in den Wohngemeinschaften grundsätzlich nicht erlaubt.
Montags und donnerstags werden in erster Linie die gemeinschaftlichen Angelegenheiten wie organisatorische Hausversammlung, persönlicher Austausch, aber auch gemeinsames Putzen und Ordnung halten in der Wohngemeinschaft besprochen und durchgeführt.
In beiden Wohnangeboten wird an einem Abend auch eine gemeinsame Kochgruppe begleitet.

Das Ambulant Betreute Wohnen in der Wohngruppe Kirchheim-Paradiesstrasse:
Die Wohngruppe Paradiesstrasse ist ein geringfügig anderes ambulantes Angebot innerhalb des Arche-Wohnverbundes. Mit der Anmietung des Objekts trägt der Verein dem Bedarf nach günstigem Miet-Wohnraum bei gleichzeitiger ambulanter Betreuung (im Verhältnis 1:10) Rechnung. Das Angebot bietet Wohnräume für 5 psychisch erkrankte Menschen bei gemeinsam genutzter Küche, Wohnzimmer und Sanitärräumen.
Für die Anfangskonzeption ist vorgesehen, in gewissem Umfang auch psychisch erkrankte Menschen zu begleiten, deren Problematik vielfältiger und individueller gelagert ist, dh. über eine affektive Psychose oder Schizophrenieerkrankung hinaus gehen kann.
Bei diesem Angebot steht der individuelle, im IBRP-Verfahren ermittelte Hilfebedarf des Einzelnen im Vordergrund, dem Prinzip "Gruppe" als therapeutisch relevantem Arbeitsmittel kommt hierbei eine weniger bedeutende Rolle zu.
Die Begleitung der Bewohner erfolgt nicht durch einen einzelnen (Bezugs-) Mitarbeiter, sondern zum Zwecke des Austausches und der Reflexion über Klient, Aufgaben der Hilfeplanung und die eigene Arbeit, jeweils mit einem Kollegen gemeinsam.

Im Ambulant Betreuten Einzel- und Paarwohnen ist die Betreuung eine Indivduellere. Die Klienten leben in eigenem Wohnraum, die regelmäßigen Treffen können hauptsächlich dort sowie in den Räumlichkeiten des ABW oder an einem anderen Ort stattfinden. Die Planung der Hilfen findet gemeinsam mit den Klienten auf Grundlage der Individuellen Hilfeplanung nach IBRP statt. Typische Inhalte sind die Begleitung bei Behördenangelegenheiten, Vermittlungstätigkeiten, die Unterstützung bei der Wahrnehmung der medizinischen Versorgung, Ordnung halten im eigenen Wohnraum, Planung und Wahrnehmung von Sozialkontakten, Sozialberatung, Gespräche, Planung der Freizeitgestaltung/Tagesstrukturierung.