Bürokratie-Ungeheuer BTHG

19.08.2020

Bundes-Teil-Habe-Gesetz: Nicht Corona ist die größte Herausforderung. Es ist das Bundesteilhabegesetz BTHG. Dieses gut gemeine Gesetz stellt insbesondere kleinere Einrichtungen, vor große und existenzielle Herausforderungen. Was wir befürchtet haben zeigt sich immer deutlicher. Die Umsetzung des Gesetzes wird zum Bürokratiemonster und bindet Ressourcen ohne Ende, die eigentlich bei unseren zu Betreuenden sein sollten. Und ob durch dieses Gesetz unsere Einnahmen größtenteils wegbrechen, ist ebenfalls völlig offen. Sie müssen sich das so vorstellen: jeder unserer fast 70 Bewohner muss mit uns einen Vertrag abschließen. Dort ist alles geregelt: Die Grundsicherung (Miete, Nebenkosten, Betriebskosten ect.) und die Assistenzleistungen. Hintergrund: Ab diesem Jahr erfolgt eine Trennung der Teilhabeleistungen (Fachleistungen) von den existenzsichernden Leistungen. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf unsere Bewohner/innen, die neu nun bei uns in "besonderen Wohnformen" leben. Wir müssen individuelle Mietverträge für alle unsere fast 70 Bewohnerinnen und Bewohner erstellen. Vielfach müssen Sie die anfallenden Kosten an uns direkt bezahlen. Für jede Person bei uns muss der individuelle Förderbedarfe durch ein valides Instrument an neutraler Stelle ermittelt und festgestellt werden. Weiteres dann auf der MV.